Verschiedene in Wasser gelöste Stoffe führen unter Betriebsbedingungen zu Korrosion und Ablagerungen in Heißwasseranlagen. Für den sicheren, störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb von sind deshalb bestimmte Grenz- und Richtwerte in Bezug auf die Qualität des Füll-, Ergänzungs- und Kreislaufwassers einzuhalten.
Verbindlich sind die DIN EN 12953-10 bzw. DIN EN 12952-12, die hauptsächlich auf einen sicheren Betrieb ausgelegt sind. Um einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb zu gewährleisten, wird in der Praxis auf strengere Richtlinien zurückgegriffen, wie TRD 612 und VdTÜV MB TECH 1466.
Unterschieden wird zwischen salzhaltiger und salzarmer Fahrweise des Heißwassererzeugers. Bei salzarmer Fahrweise sind höhere Sauerstoffgehalte im Kreislaufwasser zulässig, zudem kann auf die Dosierung von Sauerstoffbindemitteln verzichtet werden.
Die folgenden Richt- und Grenzwerte sind angelehnt an VdTÜV MB TECH 1466, und gelten für direkt und indirekt beheizte Heißwassererzeuger mit einer Betriebstemperatur > 100 °C. Die angegebenen Grenzwerte für den Sauerstoffgehalt des Kreislaufwassers werden unter Betriebsbedingungen langfristig meist deutlich unterschritten.
Bei salzarmer Fahrweise sollte es sich bei dem Füll- und Ergänzungswasser um entsalztes Wasser oder Kondensat handeln. Bei salzhaltiger Fahrweise sollte das Füll- und Ergänzungswasser mindestens enthärtet sein.
| Wasserchemische Betriebsweise | salzarm | salzhaltig | ||
| Leitfähigkeit im Kreislauf-Wasser | μS/cm | ≤ 30 | 30 ... 100 | 100 ... 1500 |
| Allgemeine Anforderung | farblos, klar, frei von ungelösten Stoffen | |||
| pH-Wert bei 25 °C | 9 ... 10 | 9 ... 10,5 | 9 ... 10,5 | |
| KS 8,2 (p-Wert) | mmol/l | 0,1 ... 0,5 | 0,1 ... 0,5 | 0,5 ... 5 |
| Sauerstoff (O2) | mg/l | < 0,1 | < 0,05 | < 0,02 |
| Summe Erdalkalien (Härte) | mmol/l | < 0,02 | < 0,02 | < 0,02 |
| °dH | < 0,1 | < 0,1 | < 0,1 | |
| Phosphat (PO4) | mg/l | 2,5 ... 5 | 5 ... 10 | 5 ... 15 |
| Natriumsulfit (Na2SO3) | mg/l | - | - | 5 ... 10 |
| Hydrazin (N2H4) | mg/l | 0,3 ... 3,0 | 0,3 ... 3,0 | 0,3 ... 3,0 |